AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen CJ-Grafikdesign

  1. Geltung
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von CJ-Grafikdesign (im folgenden „Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten – soweit gesetzlich zulässig – sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern und auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sollte eine bestimmte Regelung unwirksam sein oder werden, hat dies auf die übrigen Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
  2. Schriftlichkeit, Preiserhöhungen, Mehrkosten
    Alle Auftragsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die offerierten Preise basieren auf den am Tage der Anbotstellung geltenden Lohnsätzen und Einkaufspreisen von Papier, Farbe sowie sonstigem Material und sind daher freibleibend. Eine Erhöhung der Einkaufspreise berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorherige Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die aus der Preiserhöhung resultierenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. im Rahmen der sog. Besteller- oder Autorenkorrektur, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes) werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber genehmigt, auch wenn keine Benachrichtigung durch den Auftragnehmer erfolgt.
  3. Nutzungsrechte
    Generell gilt: Alle von CJ-Grafikdesign präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich gemachten Dokumente (wie z.B. Anbote, Konzepte, graphische Entwürfe und dgl.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CJ-Grafikdesign weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung von eigenen Entwürfen verbleiben ohne Einschränkung bei CJ-Grafikdesign. Der Auftraggeber haftet für die werbe-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Inhalte und dgl. und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Leistungsschutzrechten und dgl. schad- und klaglos zu halten.Für Aufträge im Bereich Kreation/Gestaltung gilt darüber hinaus: Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Fehlt eine solche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Nutzungsrecht wie folgt ein: 

    • Mit der vertragsgemäßen Zahlung des Honorars erwirkt der Auftraggeber das Recht, die Leistungen für den vorgesehenen Werbezweck und Umfang in Österreich zu nutzen.
    • Für Fremdrechte (Foto, Musik, Modelle etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hersteller.
    • Sämtliche anderen Rechte an diesen Arbeiten, und zwar inhaltlich, zeitlich und räumlich (territorial) unbeschränkt, einschließlich allfälliger Schutzfristverlängerungen und einschließlich des Rechts, sich als Hersteller zu bezeichnen, sowie alle Rechte an allfällig künftig neu entstehender Nutzungsarten verbleiben beim Auftragnehmer.
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eigenen Firmennamen sowie allfällige Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und Druckerzeugnissen in angemessener Form anzubringen.
  4. Leistungsumfang, Mehr-/Minderlieferungen
    Die von CJ-Grafikdesign zur Herstellung der Lieferungen und Leistungen eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten, Datenträger, Schriften, Druckplatten, Lithografien, Filme, Stanzen und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Eine Aufbewahrung der oben genannten Behelfe nach Abwicklung des Druckauftrages erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag. Mehr- oder Minderlieferungen sind vom Auftraggeber insoweit anzuerkennen, als sie in der Druckbranche üblich sind. Sie werden auf Basis der variablen Kosten des Fortdrucks zusätzlich verrechnet bzw. vom vereinbarten Preis abgezogen.
  5. Gewährleistung, Farbabweichungen
    Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung berücksichtigt werden. Ist eine Reklamation zu Recht erfolgt, so ist dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist und unter gleichzeitiger Beistellung der beanstandeten Lieferware und aller Originalunterlagen bzw. Daten, Gelegenheit zur Verbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Fehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, sind ausschließlich von diesem zu verantworten. Materialtypische bzw. produktionsbedingte geringe Farbabweichungen bleiben vorbehalten. Vereinzelte Rechtschreibfehler können wir (auch bei sorgfältigem Korrekturlesen) nicht gänzlich ausschließen – sie gelten als unerhebliche Abweichung und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
  6. Lieferzeit, Verzugsfolgen
    Vereinbarte Lieferzeiten sind Zirkatermine, soweit sie nicht als Fixtermine vom Auftragnehmer schriftlich zugesagt wurden. Lieferverzug liegt nur dann vor, wenn eine vom Auftraggeber schriftlich gesetzte Nachfrist nicht eingehalten wurde. Verzögerungen bei der Freigabe von Leistungen bedingen eine Verschiebung der vereinbarten Liefertermine. Betriebsstörungen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers oder durch höhere Gewalt zustande kommen, entbinden von den vereinbarten Lieferfristen und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Stornierung des Auftrages oder zu Schadenersatzforderungen.
  7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Rechnung fällig und ohne jeden Abzug sowie spesenfrei für den Empfänger zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu berechnen. Weiters trägt der säumige Zahler sämtliche Kosten von Gugler, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Eintreibung notwendig und nützlich sind. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den üblichen und gesetzlich anwendbaren Tarifen der jeweiligen Intervenienten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle des Weiterverkaufes der gelieferten Ware verpflichtet sich der Auftraggeber, auch mit seinem Kunden einen derartigen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren und die diesbezüglichen Rechte an CJ-Grafikdesign abzutreten.
  8. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder aufgrund des Umstands, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten oder Programmteile in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls mit der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt. Im Falle einer Beschädigung übernommener Waren wird nur der Materialwert ersetzt.
  9. Datenschutz
    Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden
  10. Sonstiges
    Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine im Zuge der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Daten automationsunterstützt gespeichert und weiterverarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist. Der Auftragnehmer stimmt gemäß § 107 TKG der Zusendung von elektronischer Post als Massensendung und/oder zu Werbezwecken zu, wobei diese Zustimmung vom Kunden jederzeit widerrufen werden kann. Wird der Auftrag nicht direkt von der Geschäftsführung unterfertigt, so bestätigt der Unterfertiger, für den Geschäftsabschluss eine Vollmacht erhalten zu haben. Besteller, die im Namen oder für Rechnung Dritter Aufträge erteilen, haften neben dem Dritten als Auftraggeber. Alle Lieferungen verstehen sich inklusive Verpackung ab Werk in 3860 Heidenreichstein, sofern nichts anderes vereinbart ist.